Als Ärztin bin ich verpflichtet Informationen, die mir von meinen Patienten anvertraut worden sind, für mich zu behalten. Das bedeutet, dass ich anderen Menschen ohne das Einverständnis des Patienten nichts davon erzählen darf, was sie mir erzählt haben. Ich kann aber von der Schweigepflicht/Verschwiegenheit entbunden werden. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn ich mich mit einem Lehrer, Psychotherapeuten, … austausche, denn ohne die Schweigepflichtsentbindung darf ich nicht mit ihnen sprechen.

Eine große Ausnahme ist, wenn eine akute Selbst- und/oder Fremdgefährdung besteht, ich also um das Leben des Patienten oder das Leben anderer fürchte. Dann darf ich meine Schweigepflicht brechen.